Impressum

InfluencerPower x2

Geschäftsführerin: Petra Achelpöhler

Weidestrasse 9

32429 Minden

Tel.: +49 176 81022748

Email: petra@influencerpower-2x.de

UST-ID: DE357441284

Gerichtsstand: Amtsgericht Bielefeld

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

in der Fassung vom 01.02.2026

§ 1 Allgemeines

InfluencerPower x2, Geschäftsführerin Petra Achelpöhler, Weidestr.9, 32429 Minden, (nachfolgend „Agentur“ oder „InfluencerPower x2“) vermittelt Auftragnehmer, die vom Kunden für Kooperationen und andere Projekte nachgefragt werden.

Die zwischen der Agentur und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und InfluencerPower x2, selbst dann, wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich von den Vertragsparteien vereinbart wird. Die Agentur bleibt jedoch befugt, Ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und neue Verträge nur unter Geltung der neuen Bedingungen abzuschließen.

§ 2 Vertragsschluss

Zwischen der Agentur und dem Kunden wird eine Auftragsbestätigung geschlossen, aus der sich die konkreten Einzelheiten des Auftrags ergeben. Es gelten ausschließlich diejenigen Leistungs- und Preisangaben, die von InfluencerPower x2 in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) ausdrücklich erklärt wurden. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung durch Unterschrift und Übersendung der unterschriebenen Dokumente in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) annehmen.

Die Gegenzeichnung von Angeboten versteht sich als Erklärung der Geschäftsführung des Vertragspartners. Der Kunde ist für den gesetzten Rechtsschein verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenzeichnung ohne Stempelabdruck erfolgt, sofern die Erklärung der Sphäre des Kunden grundsätzlich zurechenbar ist.

Der Kunde verpflichtet sich dazu, für die Dauer der Kampagne sowie einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne, nicht selbständig und unter Umgehung der Agentur auf einen, im Rahmen der Kampagne durch die Agentur zur Leistungserbringung eingebundenen Influencer, zuzugehen und mit ihm eine eigenständige Kooperation einzugehen. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung hiergegen, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Höhe des üblichen Honorars an die Agentur zu zahlen.

§ 3 Aufgaben und Pflichten

Die Tätigkeit von InfluencerPower x2 umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie aller hiermit im Zusammenhang stehender und im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarter verkaufsfördernder Maßnahmen unter Einbindung von Dritten (insbesondere Influencer). Konkret beinhaltet dies:

(a) Die Kommunikation und Verhandlung mit Dritten und Influencern;

(b) Die Erstellung von Briefings und Verträgen zur Koordinierung des Einsatzes der Dritten und/oder Influencer;

(c) Die Führung von Vertragsgesprächen mit den Dritten und Influencern samt Vereinbarung ihrer Vergütung, den entsprechenden selbstständigen und eigenverantwortlichen Vertragsschluss mit den Dritten und Influencern im eigenen Namen unter Beachtung der Vorgaben des Kunden sowie die Abwicklung der Verträge mit den Dritten und Influencern;

(d) Das Monitoring der Beiträge der Dritten und Influencer im Rahmen der Kampagne. InfluencerPower x2 ist ausdrücklich nicht für die Rechtskonformität im Hinblick auf die korrekte Kenntlichmachung der werblichen Darstellung durch die Dritten und Influencer verantwortlich. InfluencerPower x2 wird die Dritten und Influencer jedoch darauf hinweisen, dass sie ihre Beiträge rechtskonform kennzeichnen.

§ 4 Vergütung

Die Agenturvergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Gegenstand der Berechnung sind die Gage der/des beauftragten Influencer, die Kosten für die Übertragung von Nutzungsrechten nach §9 („BuyOut“), sowie entstandene Reisekosten. InfluencerPower x2 erhält für die Erbringung der im Angebot und in den AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung, in der, im Angebot festgelegten Höhe. Die Gesamtsumme versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Die Agentur InfluencerPower x2 ist berechtigt, Vorkasse in Höhe von 50 % bis zu 100 % des in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot angegebenen Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese Vorkasse ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Der restliche Betrag wird fällig zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und ist ebenfalls zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.

Für den Fall, dass eine angeforderte Anzahlung / Vorkasse nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist InfluencerPower x2 berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Schadenersatzanspruch zu. InfluencerPower x2 behält den Anspruch auf die Anzahlung für die entstandenen Aufwendungen und die Buchung des Auftragnehmers, es sei denn, der Kunde weist nach, dass InfluencerPower x2 kein entsprechender Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder zwar bestritten, aber in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt hiervon unberührt. InfluencerPower x2 steht bei Ausbleiben der Anzahlung, unabhängig vom Kündigungsrecht (§ 4), ein Zurückbehaltungsrecht an der Leistung zu.

§ 6 Projektausfall / Stornierung eines Einsatzes

Der Kunde bleibt bei einem von ihm zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden von InfluencerPower x2 oder dem Auftragnehmer selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt.

Falls ein Auftragnehmer aus Krankheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt ausfällt, entfällt die Pflicht von InfluencerPower x2 zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, soweit es InfluencerPower x2 trotz entsprechender Bemühung nicht möglich ist, kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. InfluencerPower x2 wird den Kunden über den Ausfall unverzüglich in Kenntnis setzen.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme an. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten.

§ 7 Zurückweisung eines Auftragnehmers

Im Falle der Zurückweisung eines Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, InfluencerPower x2 die entsprechenden Beweggründe hierfür unverzüglich in Textform (E-Mail) mitzuteilen. Handelt es sich in diesem Fall um Gründe, die eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen würden (z. B. Arbeitsverweigerung, Beleidigung des Kunden, geschäftsschädigende Äußerungen über den Kunden, Betrug, Diebstahl und Veruntreuung zulasten des Kunden, Verdacht einer Straftat, eigenmächtiger Urlaubsantritt, angedrohtes Krankfeiern, sexuelle Belästigungen von Kollegen, Arbeitszeitbetrug) hat der Kunde die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist nur die bis dahin geleistete Arbeitszeit zu bezahlen.

Unterlässt der Kunde diese Begründung oder würden die Bewegründe nicht für eine fristlose Kündigung ausreichen, gilt die Zurückweisung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Beweggrund – als Stornierung des Einsatzes gemäß „§ 7. Stornierung eines Einsatzes" und wird mit 80 % der gesamten Auftragssumme berechnet.

Nach Zurückweisung hat der Kunde die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht), bei InfluencerPower x2 ersatzweise einen anderen Auftragnehmer zu buchen.InfluencerPower x2 ist zur Vermittlung eines gleichwertigen Auftragnehmers jedoch nur dann verpflichtet, wenn der zunächst vermittelte Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß ausgewählt wurde.

Unterlässt der Kunde die Zurückweisung, sind spätere (Schadens-)Ersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die InfluencerPower x2 aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder aufgrund groben Verschuldens unbeschränkt haftet.

§ 8 Markennutzung

InfluencerPower x2 ist berechtigt, während der Geschäftsbeziehungen sowie darüber hinaus, ohne die Pflicht zur Zahlung einer gesonderten Vergütung an den Kunden, geschützte und ungeschützte Marken, Logos, Namen, Designs oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden, in jeder Form, zu eigenen Vermarktungszwecken zu verwenden.

§ 9 Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen vom Influencer

Für die Vereinbarung von Nutzungsrechten an Fotoaufnahmen vom Influencer werden die Parteien eine explizite und gesonderte Vereinbarung über den sog. „Buy-Out“ und dessen Umfang treffen. Nutzungsrechte werden erst nach Zahlung der dafür erforderlichen Vergütung eingeräumt. Ein Nutzungszeitraum beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Aufnahmen, spätestens jedoch 2 Monate nach der Erstellung der Aufnahmen. Der Kunde stellt InfluencerPower x2 kostenfrei eine Auswahl der von ihm getätigten Aufnahmen in digitaler Form zur Verfügung, die InfluencerPower x2 kostenfrei umfassend in jedem Medium für eigene Werbezwecke und dem Influencer kostenfrei für das MediaKit nutzen darf. Eine Verwendung durch InfluencerPower x2 erfolgt erst nach Beginn der Nutzung der Aufnahmen durch den Kunden.

Jede inhaltliche oder zeitliche darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch InfluencerPower x2 und gegebenenfalls gesonderten Vergütung entsprechend unserer Buyout-Konditionen.

Nutzungsrechte an Fotografien gehen nur über, wenn die Rechnung der Agentur vollständig und rechtzeitig bezahlt werden. Anderenfalls ist der Kunde nicht berechtigt, Aufnahmen des Auftragnehmers zu nutzen. Verwendet der Kunde die Aufnahmen gleichwohl ohne vollständige Zahlung, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an InfluencerPower x2 verpflichtet.

Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, die Rechte am fotografischen Urheberrecht des Fotografen zusätzlich einzuholen.

Sollte der Kunde selbst als Vermittler zwischen der Agentur und einem anderen Endkunden agieren, werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte ausschließlich dem Endkunden zu den in §9 stehenden Bedingungen eingeräumt. Dem Kunden werden in diesem Fall keine Nutzungsrechte eingeräumt. Sollte der Kunde die Aufnahmen dennoch verwenden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an InfluencerPower x2 verpflichtet.

§ 10 Haftung und sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, InfluencerPower x2 alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, zutreffend sowie vollständig zu übermitteln. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Haftung des Kunden, auch gegenüber den Auftragnehmern die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Haftung

InfluencerPower x2 schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Auftragnehmer. Kann die Haftung von InfluencerPower x2 nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ausgeschlossen werden, gilt dies auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, Reklamationen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Leistungserbringung, in Schriftform gegenüber InfluencerPower x2 anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Bielefeld.

 

 

 

 

 

 

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